Richter Groth 13. Senat wirkt rechtswidrig und willkürlich, Kindeswohl ist ein hohler Begriff, was interessiert es den Richtern !






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  • Willkür
    hjwellmann.de

  • das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen. Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.


    Links Webseiten :

    

    LINKS von Webseiten : Fall Dr. Menne


    rechtsbeugung-richter.de


    Spruch :

    Ronald Schill :
    "Ich muss zugeben, ich habe auch Öl ins Feuer gegossen".


    Blog erstellt : 30.09.2020


    Basis dieses Problems ist :

    Willkür beim Jugendamt Pankow

    hiermit möchte ich über Probleme bei Gewalt von Frauen gegen Männer informieren, +ber die Auswirkung von der Willkür des Jugendamtes Pankow. es geht weniger um die die Gewalt, als der Umgang der Behörden mit dieser Situation
    hier werden eigene Erfahrungen und meine persönliche Meinung geäußert,

    Verleumdungen und üble Nachreden sowie falsche Tatsachen werden von den Behörden genutzt, wenn es nicht so läuft, wie es sich die Mitarbeiter vorstellen

    Menschenrechte werden ausgehebelt und Gesetze nicht angewendet

    dies geschieht von allen beteiligten Behörden :

    Mitwirkung des Kammergerichtes Berlin durch den Richter Dr. Menne, Senat 13

      der Richter Dr. Menne entscheidet im Verfahren 13 WF 99/19 mit folgenden Fehlern :

    • Rubrum Kindes ist bezüglich Adresse falsch
    • der Vater wird falsch als Antragsteller und Beschwerdeführer bezeichnet
    • der Großvater als Antragsteller wird falsch als nicht vertretungsbefügter Verfahrenbevollmächtigter bezeichnet
    • im Rubrum wird die Adresse der Mutter falsch benannt
    • als Thema wird die elterliche Sorge falsch benannt
    • unter Geschäfts-Nr. wird falsch als Aktenzeichen AG 22 F 3123/16 benannt
    • der Antrag des Großvaters wird willkürlich und gesetzlich nicht haltbar dem Vater unterstellt
    • dem Großvater wird willkürlich unterstellt, er habe als Bevollmächtigter gehandelt
    • dem Vater werden Kosten aufgebürdet, wofür er nicht verantwortlich ist
    • es wird falsch behauptet, in einem abgeschlossenen Verfahren Ablehnung und Beschwerde eingelegt zu haben
    • Der Richter Dr. Menne verdreht auch im Inhalt der Begründung die Sachverhalte :

    • es wird rechtswdrig in der Begründung auf eine erfundene Antragstellung des Großvaters abgestellt, obwohl hierzu schon mehrfach ausgeführt wurde auch in der Beschwerde vom 21.5.19, dass die Ablehnung als Großvater im Umgangsverfahren 22 F 1683/19 erfolgte
    • der Vater hatte keine Kenntnis von der Ablehnung und konnte somit auch keinen Einspruch gegen die unterstellte Bevollmächtigung tätigen
    • hier wird von den Gerichten eine erfundene Argumentation eingeführt, um die Ablehnung nicht bestätigen zu müssen
    • der Richter Dr. Menne hat keinerlei rechtliches Gehör gewährt, was sich aus den falschen Daten im Rubrum und der unsinnigen Begründung zeigt.
    • die Richter Gellermann und Dittrich handeln mit ihren Beschlüssen als nicht gesetzliche Richter, denn sie waren abgelehnt
    • auch ist noch nicht entschieden, ob das Verfahren 22 F 3123/16 rechtsgültig abgeschlossen ist, denn es läuft hierzu ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

    der Richter Dr. Menne handelt somit aus meiner Sicht rechtsbeugend und täuschend .

    der vorsitzende Richter Groth, der Dr. Menne aus dem Senat rausgekegelt hat, handelt aus meiner Sicht noch rechtsbeugender und täuschender .

    Richter Groth will anscheinend die Willkür des Richters Menne noch übertreffen !

    was sich im Tatbestand zeigt, dass der Richter Groth den Beschluß vom 12.08.2020 im Verfahren 13 WF 1649/19 nicht nachvollziehbar erlassen hat !

    welche Spielchen werden vom vorsitzenden Richter Groth gespielt ? :
    - beim Richter Dr. Menne sind das Beachten mehrfacher Hinweise noch ein Grund zur Ablehnung des Richters (23.1.2020 13 WF 99/19)
    - bei der Richterin Gebhardt sind das Beachten mehrfacher Hinweise (in dreifacher Anzahl in gleicher Sache) kein Grund zur Ablehnung des Richters (12.8.2020 13 WF 40/20)


    diese Art von Wirken des Richters Groth sind nicht nachvollziehbar und legen den Verdacht nahe, :
    - der Richter war nicht im Vollbesitz seiner gesundheitlichen Kräfte,
    - der Richter Groth wird von Personen zu diesen Darstellungen veranlasst


    diese Art des rechtsbeugenden Handeln im 13. Senat findet auch in dem Verfahren 22 F 1683/19 weitere Anwendung.

    hiermit qualifiziert sich der 13. Senat zum einzigen Willkürverein ! "Recht und Gesetz" finden keine Anwendung mehr in dieser Sache.

    der Richter Bourquain verweigert im Beschluß vom 26.8.2020 jegliches rechtliche Gehör !.

    Beschluß vom 26.08.2020 im Verfahren 13 WF 1097/20 durch Richter Bourquain, in einem Verfahren 22 F 1683/19 beim AG Pankow/Weißensee



    Basis dieses Beschlusses vom 26.08.2020 ist die Ablehnung vom 03.05.2019 gegen die Richterin Gebhardt AG Pankow/Weißensee. Auf Grund des parteilichen Verhalten der Richterin wurde dieses Ablehnunggesuch erforderlich. beantragt.

    Ablehnung vom 03.05.2019 gegen die Richterin Gebhardt AG Pankow/Weißensee.

    auf diese Ablehung reagierte der Richter Gellermann vom Richtertriumvirat Dittrich, Gellermann und Gebhardt in gemeinsamer Sache mit Beschluss vom 27.5.19. Diese drei Richter haben von Anfang an gemeinsam gewirkt, die Ablehnungen gegen die Richterin Gebhardt, Dittrich und Gellermann mit dem Ziel diese auf jeden Fall zurückzuweisen. dabei spielen Lügen und Verleumdungen eine große Bedeutung. Ein rechtmääßiges Wirken der Richter ohne das Gesicht zu verlieren. Die Richter vom AG Pankow/Weißensee entscheidet die Ablehnungsanträge gegen ihre Person häufig selbst, obwohl die Ablehungen maximal bis ca. 120 Punkte Begründung darstellen. Hiermit wird das parteilichen Verhalten durch die Richter in breiter Front weitergeführt.

    Beschluß vom 27.5.19 des Richters Gellermann gegen die Ablehnung vom 03.05.2019 gegen die Richterin Gebhardt AG Pankow/Weißensee.


    Dieser Beschluß wurde überraschend rasch entschieden, obwohl in der Regel die Verfahren mit allen Mitteln verzögert werden.

    die Richter Gebhardt, Dittrich und Gellermann hatten nur das Ziel, die Ablehnung gegen die Richterin Gebhardt und ihre Personen zurückzuweisen, dies geschieht hier über die für Richter praktische Erklärung der Unzulässigkeit des Antrages, ein Richter hat ja mit der Richterunabhängigkeit einen Freibrief und braucht seine Handlungen nicht wirklich begründen .

    Auf Grund des unsinnigen Beschlusses vom 27.5. wurde mit Datum 09.07.19 Beschwerde gegen den Beschluß eingelegt.

    Beschwerde vom 09.07.19 gegen den Beschluß des Richters Gellermann vom 27.05.19 gegen die Ablehnung vom 03.05.2019



    mit dem Beschluß vom 23.01.2020 im Verfahren 13 WF 99/19 wurde vom 13. Senat in diesem Vorgang erstmal das rechtsbeugende Wirken von Richter Dr. Menne unterbrochen. Es wurde mit Beschluß vom 23.1.2020 zu den Ablehnungen gegen Richter Dr. Menne entschieden und diese Ablehnungsanträge auf Grund von Fehlern und Verweigerung von rechtliche Gehör bestätigt.

    auf die Beschwerde zum Beschluß vom 30.10.2019 im Verfahren 22 F 1683/19 beim AG Pankow/Weißensee reagiert Richter Groth in dem Verfahren 13 WF 40/20 mit dem o.g. Beschluß vom 12.08.2020
    - für einen normal Sterblichen nicht nachvollziehbar
    - vollkommen konträh von Beschluß vom 23.1.20 und dann mit Beschluß vom 12.08.2020
    - ohne Begründung
    - verleumderisch gegen den Antragsteller
    - jegliches rechtliche Gehör verweigernd
    - verzögernd - rechtsbeugend usw.

    meine Meinung :
    ein Richter mit derartigen Auftreten, sollte nicht als vorsitzender Richter eines Senates, wirken dürfen .


    Unter Anleitung von Richter Groth als vorsitzender Richter führt der Richter Bourquain die rechtsbeugenden Behandlungen der Verfahren fort. Es wird :
    - durch den Richter mutwillig täuschend und betrügerisch argumentiert. Es wird hier so getan, als ob es sich bei Ablehnungsverfahren um separate eigenständige Verfahren handelt
    -Der Hinweis des Richters, der Vater würde nachträglich Begründungen vortragen, ist wiederum an der Sache vorbei und unsachlich, denn die benannten Darstellungen zeigen nur die unfairen Verhaltensweisen der abgelehnten Richter auf
    - Auch hätte bei der Notwendigkeit einer Bezeichnung des Ablehnungsverfahren, dieses durch einen erbetenen richterlichen Hinweis geheilt werden können. Die Unterlassung des richterlichen Hinweises ist wiederum mutwillig und unsachlich und dokumentiert die Verweigerung des rechtlichen Gehörs.
    - mit dem Vorwurf "pauschale reflexhafte Ablehnungen" wird verleumderisch und unsachlich unterstellt und nicht begründet. Dies zeigt die Voreingenommenheit des Richters Bourquain, der kritiklos einfach Feststellungen der Vorinstanz übernimmt.
    - der Grundsaatz mißachtet, auch die Verfahrensweise kann einen Richter befangen machen! KG, Beschluss vom 02.07.2015 - 10 W 13/15
    - Richter Dr. Bourmain unterläßt es in voller Breite, auf konkrete Gründe einzugehen und wirkt somit unsachlich. Das Herausheben des gesetzlichen Richter für Ablehnungsverfahren ist an dieser Stelle unangemessen und unbegründet. Denn die anderen Beteiligten sind nicht umfassend in die Sache integriert. Es geht hier um die Bewertung der Voreingenommenheit der abgelehnten Richter.
    - Zweifel an die fehlende Glaubhaftmachung an den Haaren herbeigezogen

    Auf Grund des unsinnigen Beschlusses vom 26.08.2020 wurde mit Datum 08.09.2020 Anhörungsrüge gegen den Beschluß eingelegt.

    Anhörungsrüge vom 08.09.2020 gegen den Beschluß des Richters Bourquain vom 26.08.2020




    Schon eine Woche später entscheidet Richter Groth mit Beschluß vom 16.9.2020

    Beschluß des Richters Groth in vereinter Sache vom 16.09.2020 gegen die Anhörungsrüge vom 08.09.2020.


    wie aus dem Beschluß ersichtlich, wird von Richter Groth behauptet, dass "die Anhörungsrüge ist nicht eröffnet." Damit würden PKH Antragsteller vom "Recht" unzulässig benachteiligt.

    Sies trifft auch analog für die Behauptung bezüglich einer Gegenvorstellung zu.

    Nur so nebenbei wird ein falsches Datum als Grund für eine Nichtbehandlung der inhaltlichen Problematik benutzt, obwohl aus dem Inhalt sich der Fehler beim Datum eindeutig ergibt, und somit die Behandlung der Anhörungsrüge als notwendig anzeigt.


    Beschluß der Richter Groth + ... vom 24.09.2020 gegen die Ablehnung vom 08.09.2020 gegen den Richter Bourquain, Kammergericht.


    Der Beschluß zur Ablehnung des Richters Bourquain hehauptet ohne ein Eingehen auf die Begründungen in der Ablehnung, "der beabsichtigten Rechtsverfolgung fehlt die erforderliche Erfolgsaussicht - damit wird das rechtliche Gehör verwehrt."

    Weiter wird überheblich dargetan, "der Senat ist nicht gehalten, dem Vater vorab die Richter zu benennen, die zur Entscheidung berufen sind."

    Damit wird dem Vater des Rechtes nach einem gesetzlichen Richter beraubt. In diesem Fall stand eine Ablehnung gegen den Richter Groth im Raum, die unter diesen Bedingungen nicht angebracht werden konnte, womit das Recht auf einen gesetzlichen Richter und Somit Art. 101 GG dem Vater vewehrt wurde.

    Hierbei ist auch zu beachten, dass die Gerichte rechtswidrig eine vorsorgliche Ablehnung oftmals nicht akzeptieren wollen.


    Beispiel CSS3: Bild mit Bildbeschriftung

    Verleumdungen und üble Nachreden vom Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand und Gutachter

    • der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....Liste
    • auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
    • alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
    • Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
    • der Vater alle mit Beschwerden überzieht ....
    • der Vater hat den Kindergarten gekündigt ....
    • der Vater habe die Verfahren verzögert ....
    • angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....


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